Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der p-bridge GmbH, Baarerstrasse 79, 6300 Zug (nachfolgend «p-bridge») und ihren Kundinnen und Kunden. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen von p-bridge im Bereich Inkasso, insbesondere die Unterstützung beim Forderungseinzug, die Bonitätsprüfung sowie die Vorbereitung und Begleitung von Betreibungsverfahren. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Diese AGB regeln den allgemeinen Rahmen. Die konkreten Bedingungen eines Inkassomandats werden zwischen p-bridge und der Kundin oder dem Kunden separat vereinbart (siehe Ziffer 5).

2. Vertragsabschluss

Die Angaben auf dieser Website, insbesondere Leistungsbeschreibungen und Preisangaben, sind unverbindlich und stellen kein Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn p-bridge einen Auftrag oder eine Anfrage schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss; p-bridge kann einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Leistungen

p-bridge unterstützt die Kundin oder den Kunden bei der Durchsetzung ihrer eigenen Forderungen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung.

p-bridge erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beauftragten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet p-bridge kein bestimmtes Ergebnis, sondern ein sorgfältiges Tätigwerden. Insbesondere wird kein Einzugserfolg zugesichert.

p-bridge ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen.

4. Inkassomandat und Stellung der Parteien

Die Kundin oder der Kunde bleibt Gläubigerin oder Gläubiger der Forderung. p-bridge handelt im Rahmen des erteilten Mandats und ist berechtigt, im Namen der Kundin oder des Kunden mit der Schuldnerin oder dem Schuldner zu korrespondieren.

Inkassotätigkeiten von p-bridge erfolgen im Rahmen des Gesellschaftszwecks und der Statuten der p-bridge GmbH. Sie werden von Fall zu Fall ausgeführt, gestützt auf eine Vereinbarung, in der die Formalitäten und das Vorgehen gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden festgelegt werden.

p-bridge behält sich vor, die Übernahme eines Recouvrements ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aus einer Ablehnung entstehen der Kundin oder dem Kunden keine Ansprüche.

p-bridge nimmt keine Zahlungen für Rechnung der Kundin oder des Kunden entgegen und führt keine Kundengelder. Sämtliche Zahlungen der Schuldnerin oder des Schuldners erfolgen ausschliesslich direkt auf ein Konto der Kundin oder des Kunden.

Die Kundin oder der Kunde sichert zu, dass die übergebene Forderung besteht, fällig und unbestritten ist und dass ihr keine Einreden entgegenstehen, die ihr oder ihm bekannt sind.

Erweist sich eine Forderung als unbegründet oder erhebt die Schuldnerin oder der Schuldner Rechtsvorschlag, informiert p-bridge die Kundin oder den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihr oder ihm ab.

5. Bedingungen des Inkassomandats und Vergütung

p-bridge stellt der Kundin oder dem Kunden die erbrachte Arbeit in Rechnung. Die Bedingungen – insbesondere Umfang und Höhe der Vergütung, Kostentragung und allfällige Vorschüsse – werden zwischen p-bridge und der Kundin oder dem Kunden von Fall zu Fall separat und schriftlich vereinbart. Massgebend ist die Auftragsbestätigung oder eine separate Honorarvereinbarung. Diese AGB ersetzen diese Vereinbarung nicht; bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.

Preise verstehen sich in Schweizer Franken; die Mehrwertsteuer wird, soweit geschuldet, zusätzlich ausgewiesen.

Da sämtliche Zahlungen direkt an die Kundin oder den Kunden erfolgen, rechnet p-bridge ausschliesslich die eigene Arbeit ab und stellt diese separat in Rechnung. Eine Verrechnung mit eingegangenen Beträgen findet nicht statt. Der Vergütungsanspruch besteht für die erbrachten Leistungen unabhängig davon, ob und auf welchem Weg die Forderung bei der Kundin oder dem Kunden eingeht.

Zieht die Kundin oder der Kunde ein Mandat vor Abschluss zurück, bleibt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet.

6. Kosten Dritter und Vorschüsse

Kosten Dritter, insbesondere Betreibungs-, Amts- und Gerichtskosten sowie Kosten von Auskunfteien, gehen zulasten der Kundin oder des Kunden, soweit die separate Vereinbarung nichts anderes vorsieht. p-bridge kann dafür einen angemessenen Vorschuss verlangen und die Einleitung eines Verfahrens vom Eingang des Vorschusses abhängig machen.

Ob und in welchem Umfang Inkassokosten der Schuldnerin oder dem Schuldner auferlegt werden können, richtet sich nach Gesetz und Rechtsprechung. Ein Anspruch darauf besteht nicht; nicht überwälzbare Kosten verbleiben bei der Kundin oder dem Kunden.

7. Zahlungseingänge und Meldepflicht

Zahlungen der Schuldnerin oder des Schuldners gehen direkt bei der Kundin oder dem Kunden ein. Die Kundin oder der Kunde meldet p-bridge jeden Zahlungseingang, jede Teilzahlung, Gutschrift, Verrechnung, Ratenvereinbarung und jede Bestreitung unverzüglich, damit das weitere Vorgehen angepasst und unnötige Massnahmen vermieden werden können.

Unterbleibt eine solche Meldung, trägt die Kundin oder der Kunde die daraus entstehenden Kosten und Folgen, insbesondere Kosten einer unnötig eingeleiteten oder fortgeführten Betreibung.

8. Ratenzahlungen und Vergleiche

p-bridge kann der Schuldnerin oder dem Schuldner im Rahmen des Mandats Ratenzahlungen vorschlagen. Ein Verzicht auf einen Teil der Forderung oder ein Vergleich bedarf der vorgängigen Zustimmung der Kundin oder des Kunden.

9. Zahlung der Rechnungen von p-bridge

Rechnungen von p-bridge sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist p-bridge berechtigt, nach vorgängiger Mahnung die Leistungen einzustellen.

10. Dauer und Beendigung

Ein Inkassomandat kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich beendet werden. Bereits angefallene Vergütungen, Aufwendungen und Kosten Dritter bleiben geschuldet. Nach Beendigung gibt p-bridge die überlassenen Unterlagen zurück und übergibt den Stand des Verfahrens.

11. Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt p-bridge alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere Rechnungen, Mahnungen, Verträge und die Korrespondenz mit der Schuldnerin oder dem Schuldner. Sie oder er hält die eigenen Kontaktangaben aktuell, teilt Änderungen unverzüglich mit und stellt sicher, dass die Nutzung der Leistungen nicht gegen geltendes Recht verstösst.

12. Haftung

p-bridge haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

p-bridge haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin oder des Schuldners und nicht für Verzögerungen, Verluste oder Beschädigungen, die von Postdienstleistern, Behörden oder anderen Dritten zu vertreten sind, sowie nicht für Unterbrüche infolge höherer Gewalt.

Beruht ein Schaden darauf, dass die Kundin oder der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder einen Zahlungseingang nicht gemeldet hat, entfällt eine Haftung von p-bridge.

Informationen auf dieser Website und allgemeine Auskünfte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung dar.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

p-bridge behandelt sämtliche Kundeninformationen vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber Behörden.

14. Änderungen der AGB

p-bridge kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist die bei Vertragsabschluss auf dieser Website veröffentlichte Fassung. Änderungen werden der Kundin oder dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

15. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

Kundendienst

Für Fragen und Reklamationen erreichen Sie uns werktags von 9:00 bis 19:00 Uhr:
Telefon 041 201 56 05
E-Mail inkasso@p-bridge-inkasso.ch

Stand: September 2026