Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten
Sie haben Post von p-bridge GmbH Inkasso bekommen. Das bedeutet, dass ein Gläubiger uns mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt hat.
Was Sie jetzt tun können
Melden Sie sich bei uns – auch dann, wenn Sie den Betrag im Moment nicht aufbringen können oder wenn Sie mit der Forderung nicht einverstanden sind. Ein Gespräch ist in jedem Fall besser als keine Reaktion.
- Die Forderung ist berechtigt – Nehmen Sie Kontakt auf, damit die Zahlung an Ihre Gläubigerin oder Ihren Gläubiger geregelt werden kann.
- Sie können nicht auf einmal zahlen – Schildern Sie uns Ihre Situation. Sprechen Sie uns an, bevor die Frist abläuft.
- Sie bestreiten die Forderung – Teilen Sie uns mit, weshalb, und legen Sie Ihre Unterlagen bei.
Was Sie bereithalten sollten
- Die Referenznummer aus unserem Schreiben
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Unterlagen, die Ihre Sicht der Sache belegen, falls Sie die Forderung bestreiten
Wenn Sie nicht reagieren
Bleibt eine Zahlungsaufforderung unbeantwortet, kann der Gläubiger ein Betreibungsverfahren nach SchKG einleiten. Daraus entstehen zusätzliche Kosten, die zulasten des Schuldners gehen, und ein Eintrag im Betreibungsregister. Beides lässt sich in aller Regel vermeiden, wenn Sie sich rechtzeitig melden.
Kontakt aufnehmen
Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns an.
p-bridge GmbH Inkasso
Baarerstrasse 79, 6300 Zug
Tel. 041 201 56 05 – inkasso@p-bridge-inkasso.ch
